Pflegeberatung in Backnang
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Pflegegraden, Kassenleistungen und allem, was Sie für die Pflege zu Hause wissen müssen.
Pflegeberatung in Backnang & Rems-Murr-Kreis
Der Einstieg in die Pflege ist oft überwältigend: Pflegegrad beantragen, Kassenleistungen verstehen, den richtigen Pflegedienst finden, Formulare ausfüllen. Wir nehmen Ihnen diese Last ab.
Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen und -berater in Backnang erklären Ihnen auf Augenhöhe und verständlich, welche Leistungen Ihnen zustehen, wie Sie sie beantragen und wie wir Ihnen am besten helfen können.
Gesetzlicher Anspruch auf Beratung (§ 37.3 SGB XI)
Ab Pflegegrad 2 haben Sie gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst. Diese Beratung ist kostenfrei und wird von der Pflegekasse bezahlt. Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause.
Unsere Leistungen im Überblick
- ✓ Erstberatung kostenlos – bei Ihnen zu Hause oder telefonisch
- ✓ Pflegegrad einschätzen und Antrag beim MDK vorbereiten
- ✓ Kassenleistungen erklären (§ 36, § 37, § 38, § 42a SGB XI)
- ✓ Hilfe bei der Auswahl passender Pflegeleistungen
- ✓ Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI (ab Pflegegrad 2)
- ✓ Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen
- ✓ Informationen zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmittel-Antrag
- ✓ Koordination mit Arzt, Krankenhaus und Sozialdiensten
- ✓ Beratung zu Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege
Gesetzliche Beratungsansprüche
§ 37.3 SGB XI
Beratungsbesuch für Pflegebedürftige
- ✓Ab Pflegegrad 2 gesetzlicher Anspruch
- ✓Pflegekasse übernimmt alle Kosten
- ✓Halbjährlich (ab PG 2)
- ✓Pflicht bei Bezug von Pflegegeld
- ✓Wir kommen zu Ihnen nach Hause
§ 45 SGB XI
Beratung & Schulung pflegender Angehöriger
- ✓Kostenlos für Angehörige & ehrenamtliche Pflegepersonen
- ✓Pflegekasse finanziert Schulungen & Beratungen
- ✓Auch ohne Pflegegrad möglich
- ✓Praktische Pflegetechniken & Entlastungsstrategien
Frontida Pflegedienst
Beratung & Schulung nach § 45 SGB XI
Der § 45 SGB XI richtet sich speziell an pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen – also an diejenigen, die täglich für ihre Liebsten sorgen und dabei selbst oft vergessen werden. Diese Menschen haben ebenfalls gesetzlichen Anspruch auf professionelle Unterstützung, Schulung und Beratung – vollständig von der Pflegekasse finanziert.
Praktische Pflegeschulung
Wir zeigen Ihnen, wie Sie sicher und rückenschonend pflegen: richtiges Lagern, Mobilisation, Verbände anlegen, Medikamente verwalten – alles was Sie im Pflegealltag brauchen.
Entlastung & Burnout-Prävention
Pflegen ist kräftezehrend. Wir beraten Sie, wie Sie Pausen einbauen, Hilfe holen und eigene Grenzen erkennen – damit Sie selbst gesund bleiben und langfristig gut pflegen können.
Rechtliche & finanzielle Beratung
Pflegegrad beantragen, Leistungsansprüche kennen, Verhinderungspflege nutzen, Hilfsmittelantrag stellen – wir erklären alles verständlich und helfen beim Ausfüllen der Formulare.
Emotionale Unterstützung
Schuldgefühle, Erschöpfung, Trauer – das sind normale Gefühle beim Pflegen. Wir hören zu, nehmen Ihre Sorgen ernst und zeigen Ihnen Wege zur Entlastung und professionellen Begleitung.
Wer hat Anspruch nach § 45 SGB XI?
Anspruchsberechtigt sind:
- ✓Ehepartner und Lebenspartner
- ✓Kinder und Geschwister
- ✓Eltern pflegebedürftiger Kinder
- ✓Ehrenamtliche Pflegepersonen
- ✓Nachbarn & enge Freunde (bei regelmäßiger Pflege)
Was die Pflegekasse übernimmt:
- ✓Schulungskurse (Einzel- oder Gruppenform)
- ✓Beratungsbesuche zu Hause
- ✓Telefonische Beratung
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie – kostenlos und unverbindlich.
✆ 07191 1877577Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab
Als kassenzugelassener Pflegedienst rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse ab – Sie müssen nichts vorstrecken.
Pflegeberatung in Backnang – Ihre Fragen
§ 45 SGB XI richtet sich an die pflegenden Angehörigen und ehrenamtlichen Helfer. Hier geht es um Schulung, Beratung und Entlastung der Menschen, die zu Hause pflegen – damit sie das langfristig gut und sicher tun können. Die Pflegekasse trägt die Kosten für Kurse und Beratungen.
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